Nutzungsbestimmungen Springplatz Schelmengrube und Fahrwiese

Der Springplatz Schelmengrube sowie die Fahrwiese neben dem Sandviereck stehen gemäss folgenden Nutzungsbestimmungen zur Verfügung.

Nutzungsberechtigte

Alle Aktivmitglieder des RVS mit ihren eingelösten Pferden für Halle und/oder Allwetterplatz.
Nichtmitglieder gegen eine Benützungsgebühr.

Öffnung und Sperrung Springplatz & Fahrwiese

Die Öffnung und die Sperrung der Plätze ist primär abhängig von den Bodenverhältnissen. Zur Schonung im Hinblick auf eine Veranstaltung werden die Plätze gegebenenfalls ebenfalls gesperrt. Für die Öffnung und Sperrung ist das verantwortliche Komissionsmitglied zuständig. Die massgebende Information über die Öffnung/Sperrung befindet sich auf unserer Website. Eine allfällige Sperrung ist zwingend zu beachten.

Benutzungsgebühren

Für alle Aktivmitglieder des RVS, welche ihre Pferde für Halle und/oder Allwetterplatz eingelöst haben, wird keine Gebühr erhoben.
Für Nichtmitglieder wird eine Gebühr von CHF 30.- pro Benützung und Pferd fällig.

Organisierte Nutzung

Gruppen ab fünf Pferd-Reiterpaaren und organisierte Fahrerinnen und Fahrer müssen sich vorgängig anmelden.

Pflege und Unterhalt

Organisiert wird die Pflege und der Unterhalt durch die zuständige Komission. Für Arbeitseinsätze wird erwartet, dass diejenigen Vereinsmitglieder aktiv mithelfen, welche die Plätze regelmässig nutzen.